KStG § 8c Abs 1 ; GG Art 3
Liegt bei einer mehrstufigen Beteiligungskette bei Verkürzung der Beteiligungskette durch eine konzerninterne Verschmelzung, ohne dass sich die Quote der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an der Klägerin geändert haben, ein schädlicher Beteiligungserwerb i.S. von § 8c Abs 1 Satz 2 KStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 vor, der zu einem Verlustuntergang führt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 31.07.2015, unzulässig.