EStG § 9b Abs 1 S 1 ; AO § 42 ; UStG § 15 Abs 1
Begehren auf Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen als Werbungskosten - Ist § 9b Abs. 1 Satz 1 EStG anwendbar, wenn die umsatzsteuerlichen Tatbestände für den vollen Vorsteuerabzug erfüllt sind, dieser jedoch nur deswegen nach § 42 AO verweigert wird, weil der Rechnungsaussteller die Rechnung in Zeiten ausgestellt hat, in denen er in Vermögensverfall geraten ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 60/14