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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 48/14

Aufnahme in die Datenbank am 19.06.2015

ZK Art 201 ; ZK Art 221 ; UStG § 21 ; AO § 169 Abs 2 ; BRAO § 43a Abs 4 ; EWGV 2913/92 Art 201 ; EWGV 2913/92 Art 221

Nachträgliche Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer vom vollmachtlosen Vertreter für Einfuhrumsatzsteuer auf Waren, die zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr mit unmittelbar anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung angemeldet worden sind.

Hat der Kläger die im Verkehr erforderlichen Vorkehrungen i.S. des § 169 Abs. 2 Satz 3 AO unterlassen?

Ist bei der Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabs das Verschulden zu berücksichtigen?

War der Kläger aufgrund widerstreitender Interessen der Bevollmächtigten nicht wirksam vertreten?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 23.09.2014 (11 K 2762/10)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

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