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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VII R 39/14

Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2014

KN Pos 8525 UPos 8099 ; KN Pos 8525 UPos 8091

Einreihung von digitalen Videokameras mit CMOS-Bildwandler, Objektiv, Mikrofon, Signalelektronik, Speichermöglichkeit sowie einer USB-Schnittstelle (auch als Eingang, über den Videodateien von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine an die Geräte gesendet werden können).

Sind die Kameras nicht der Unterpos. 8525 8099 KN zuzuordnen, weil sie keine sog. Firewire-Schnittstelle haben?

(VO (EU) Nr. 1249/2011).

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Das Verfahren ruht bist zur Entscheidung des EuGH in der Sache C-435/15.

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 24.07.2014 (4 K 139/13)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 08.08.2017 (Erledigung der Hauptsache).

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