ZK Art 236 ; ZK Art 239 ; EGV 71/97 ; EG Art 5 ; ZK Art 20 Abs 3 Buchst g ; EWGV 2913/92 Art 239 ; EWGV 2913/92 Art 20 Abs 3 Buchst g
Erstattung des erhobenen Antidumpingzolls auf wesentliche Fahrradteile aus der Volksrepublik China nach Ausfuhr der Teile mit T2 und Angabe des Verfahrenscodes 10 40 0 (ohne Bewilligung der Ausfuhr).
Hätte die Zollbehörde die Ausfuhranmeldung überprüfen und ggf. korrigieren müssen?
Widerspricht es dem Sinn und Zweck der Antidumpingregelung, eine Schädigung der Gemeinschaftswirtschaft zu verhindern, wenn Antidumpingzoll auf nachweislich aus der Union ausgeführte Ware erhoben wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.