AO § 218 Abs 2 ; AO § 37 Abs 2 ; AO § 44 ; EStG § 36 Abs 2 Nr 1 ; EStG § 36 Abs 4 S 2
Erfolgen Zahlungen, die Eheleute nach Trennung oder Scheidung auf eine Gesamtschuld leisten, bis zur Kenntniserlangung des FA von diesen Umständen noch auf Rechnung beider Gesamtschuldner?
Ist bei Vorauszahlungen auf den Kenntnisstand des FA im Zeitpunkt der Zahlung oder im Zeitpunkt der Festsetzung der (Jahres-)Steuer abzustellen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.