ZK Art 202 Abs 1 Buchst a ; ZollVG § 2 Abs 2 ; ZollV § 5 Abs 1 Buchst g ; ZollV § 3 Abs 4 ; ZollV § 2 ; ZK Art 220 Abs 2 Buchst b ; EWGV 2913/92 Art 202 Abs 1 Buchst a ; EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b
Nacherhebung von Einfuhrabgaben für ein Flugzeug, das nach Ansicht der Zollbehörde ohne Befreiung vom Zollflugplatzzwang auf einem Flugplatz, der weder Zollflugplatz noch besonderer Landeplatz ist, gelandet ist.
Lag ein konkludenter (mündlicher) Antrag auf Befreiung vom Zollflugplatzzwang und eine konkludente Bewilligung vor?
Hat der Kläger offensichtlich fahrlässig gehandelt?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 07.10.2015 (Erledigung der Hauptsache).