EStG § 33 ; InsO § 302 Nr 1
Sind im Zusammenhang mit einer Klage auf die Feststellung, dass es sich bei im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen um Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung i.S. von § 302 Nr. 1 InsO handelt, entstandene Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG abzugsfähig?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.