EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 ; EStG § 9 Abs 1 S 1 ; StGB § 56b Abs 2 S 1 Nr 1 ; EStG § 20 ; EStG § 17 Abs 4
Sind die von einem wegen Beihilfe zur Untreue durch Unterlassen verurteilten Arbeitnehmer aufgrund eines nach § 56b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB auferlegten notariellen Schuldanerkenntnisses gegenüber seinem Arbeitgeber geleisteten Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung und die damit zusammenhängenden Notarkosten als negative Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit bzw. Werbungskosten (hilfsweise als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen bzw. Verlust nach § 17 Abs. 4 EStG) zu berücksichtigen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.