EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 7 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 4 Abs 9 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 100 Abs 1 ; BVerfGG § 80 Abs 1 ; BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 ; GG Art 12
Ist § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem GG vereinbar, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern?
-- Normenkontrollverfahren --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 19.11.2019.