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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BVerfG Anhängiges Verfahren 2 BvL 22/14

Aufnahme in die Datenbank am 14.11.2014

EStG § 9 Abs 6 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 7 ; EStG § 12 Nr 5 ; EStG § 4 Abs 9 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 100 Abs 1 ; BVerfGG § 80 Abs 1 ; BVerfGG § 80 Abs 2 S 1 ; GG Art 12

Ist § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG vom 07.12.2011 (BGBl I 2011, 2592) insoweit mit dem GG vereinbar, als danach Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet und auch keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern?

-- Normenkontrollverfahren --

Vorgehend: BFH Beschluss vom 17.07.2014 (VI R 61/11)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 19.11.2019.

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