KStG § 27 Abs 2 ; KStG § 27 Abs 3 ; EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 ; EStG § 43 Abs 1 ; AO § 164
Entfaltet ein Feststellungsbescheid i.S. des § 27 Abs. 2 KStG über die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG auch für die Anteilseigner materiell-rechtliche Bindungswirkung? Scheidet im Streitfall eine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG aus, weil bei fehlender bzw. nachgereichter Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG der Betrag der Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 5 KStG als mit 0 € bescheinigt gilt und war die Klägerin demnach zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet, obwohl der Feststellungsbescheid bei Vorlage der Bescheinigung noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stand?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.11.2015.