FGO § 100 Abs 2 S 2
Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das FG im Urteilstenor die Ermittlung des festzusetzenden Steuerbetrags gemäß § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem Beklagten überträgt, jedoch offen lässt, nach welcher konkreten Berechnungsmethode dies zu erfolgen hat und vom Beklagten mindestens zwei rechtlich vertretbare Berechnungswege aufgezeigt werden, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 06.08.2013 (Erledigung der Hauptsache).