EStG § 11 ; EStG § 38a Abs 1 ; EStG § 39b Abs 5
Ist eine Nachzahlung von Gehalt wegen eines rückabgewickelten Altersteilzeit-Vertrages laufender Arbeitslohn oder ein sonstiger Bezug? Kommt --bei einer Bewertung als laufender Arbeitslohn-- die 3-Wochen-Frist gemäß § 39b Abs. 5 EStG zur Anwendung?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 15.12.2011.