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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 44/11

Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2011

EStG § 70 Abs 2 ; EStG § 37 Abs 2 ; BGB § 242 ; EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst a

Reichweite der Grundsätze von Treu und Glauben bei Aufhebung und Rückforderung von - hier: für Enkelkind - zu Unrecht bezahltem Kindergeld - War die Familienkasse nach Treu und Glauben daran gehindert, die Kindergeldfestsetzung wegen des auf Art. 68 Abs. 1 Buchst. a VO(EG) Nr. 883/2004 beruhenden vorrangigen Kindergeldanspruchs der in Irland lebenden und dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangenen Kindsmutter nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben (Zulassung der Revision durch das FG im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Risiken abzugrenzen sind, die die Kindergeldberechtigten einerseits und die Familienkassen andererseits zu tragen haben)?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 25.05.2011 (12 K 3538/10; 12 V 3980/10)

Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 67/11

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