EStG § 70 Abs 2 ; EStG § 37 Abs 2 ; BGB § 242 ; EGV 883/2004 Art 68 Abs 1 Buchst a
Reichweite der Grundsätze von Treu und Glauben bei Aufhebung und Rückforderung von - hier: für Enkelkind - zu Unrecht bezahltem Kindergeld - War die Familienkasse nach Treu und Glauben daran gehindert, die Kindergeldfestsetzung wegen des auf Art. 68 Abs. 1 Buchst. a VO(EG) Nr. 883/2004 beruhenden vorrangigen Kindergeldanspruchs der in Irland lebenden und dort einer Erwerbstätigkeit nachgegangenen Kindsmutter nach § 70 Abs. 2 EStG aufzuheben (Zulassung der Revision durch das FG im Hinblick auf die Frage, inwieweit die Risiken abzugrenzen sind, die die Kindergeldberechtigten einerseits und die Familienkassen andererseits zu tragen haben)?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 67/11