KStG § 8 Abs 4 S 2
Sind auch selbst erwirtschaftete Forderungen in das sog. neue Betriebsvermögen im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a.F. einzubeziehen? Zu welchem Zeitpunkt wird eine Anteilsübertragung wirksam, wenn in derselben Urkunde eine Kapitalerhöhung (Erhöhung des Stammkapitals von 50.000 DM auf 26.000 €) durch Aufstockung der veräußerten Anteile vereinbart wird?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 04.12.2012, unzulässig.