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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Anhängige Verfahren
des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren XI R 34/10

Aufnahme in die Datenbank am 18.02.2011

UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 ; UStG § 15 Abs 4 ; EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5 UAbs 1 ; EWGRL 388/77 Art 19 Abs 1

Aufteilungsmaßstab für nicht direkt zuordenbare Vorsteuern bei Umsätzen mit Geld- und Unterhaltungsspielgeräten:

1. Sind die nicht direkt zuordenbaren Vorsteuern nach dem Umsatzschlüssel aufzuteilen oder ist der vom Stpfl. gewählte Aufteilungsmaßstab nach der für die aufgestellten Geräte jeweils benötigten Nutzfläche sachgerecht und demnach anzuwenden?

2. Ist bei dem Aufteilungsmaßstab nach der Nutzfläche der innere Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium gegeben?

3. Ist dieser Aufteilungsmaßstab geeignet, den notwendigen Bezug zwischen den auf jedes Gerät entfallenden Anteil der Raumkosten und den mit diesem Gerät ausgeführten Umsätzen herzustellen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 03.09.2010 (15 K 2782/06 U)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

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