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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren VIII R 23/10

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010

AO § 71 ; AO § 191 Abs 1 S 1 ; AO § 370 ; FGO § 96 Abs 1 S 1

Haftet ein stellvertretender Vorstandsvorsitzender einer Bank nach § 71 AO wegen der vom FA lediglich vermuteten Hinterziehung von Kapitaleinkünften von namentlich nicht identifizierten Kunden, die Bargeld oder Wertpapiere über die Bank ohne Legitimationsprüfung anonym zu den Auslandstöchtern der Bank transferiert haben? Lässt sich das Vorliegen einer Steuerhinterziehung im Einzelfall mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsaussagen begründen? Können Erkenntnisse aus Vergleichsgruppen (hier: der enttarnten Wertpapierkunden) zur Überzeugungsbildung des Gerichts herangezogen werden?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 18.02.2010 (8 K 4288/06 H(AO))

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

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