EStG § 8 Abs 2 S 3 ; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 ; EStG § 8 Abs 2 S 5 ; EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1
In welchen Fällen (prozentuale Abweichung von der typisierenden Grundannahme von 15 Fahrten/Monat) ist der Zuschlag gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung durch Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG je Entfernungskilometer zu ermitteln?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 31.05.2011 (Erledigung der Hauptsache).