EStG § 33a Abs 2 S 2 ; EStG § 32 Abs 4 S 2
Ist die als Darlehen gewährte Ausbildungsförderung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes gemäß § 33a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als Bezug anzurechnen oder darf diese aufgrund der bestehenden Rückzahlungsverpflichtung nicht mit einbezogen werden?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 12.04.2011 (Erledigung der Hauptsache).