EStG § 7g Abs 2 Nr 1 Buchst b ; EStG § 7g Abs 1 S 2 Nr 1 Buchst b ; AO § 163
Ist für einen Betrieb der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, dessen Einheitswert den für das Streitjahr 2005 maßgeblichen Höchstbetrag überstieg, eine Ansparabschreibung im Billigkeitswege zu berücksichtigen, weil der Wirtschaftswert des Betriebs das für nach dem 17. August 2007 endende Wirtschaftsjahre maßgebliche Größenmerkmal für den Investitionsabzugsbetrag erfüllte?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 15.12.2011 (Erledigung der Hauptsache).