SGB 12 § 43 Abs 2 ; EStG § 11 Abs 1 ; EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 ; EStG § 70 Abs 2
Rückforderung von Kindergeld für ein behindertes Kind: Ist eine Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII für zurückliegende Kalenderjahre im Monat des Zuflusses anzurechnen - mit der Folge, dass für den Monat der Zahlung der Lebensunterhalt des behinderten Kindes aus eigenen Mitteln gedeckt ist und somit kein Anspruch auf Kindergeld für diesen Monat besteht - oder nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Monaten zuzuordnen, für die sie bestimmt waren?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 51/10