EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c ; EStG § 32 Abs 4 S 2
Ist ein Kind, das in der Zeit zwischen Anmeldung zum Studium und Studiumbeginn einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, mit der Folge, dass die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.