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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

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des Bundesfinanzhofs

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BFH Anhängiges Verfahren III R 39/10

Aufnahme in die Datenbank am 20.08.2010

EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c ; EStG § 32 Abs 4 S 2

Ist ein Kind, das in der Zeit zwischen Anmeldung zum Studium und Studiumbeginn einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, mit der Folge, dass die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen sind?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG München Urteil vom 19.05.2010 (9 K 2981/09)

Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

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