SozSichAbk YUG Art 28 Abs 1 ; EStG § 70 ; FGO § 101
Ist für den Anspruch auf Kindergeld nach Art. 28 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit Voraussetzung, dass der Beschäftigte in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen muss? Bindet die Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung nur bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe des Bescheides bzw. der Einspruchsentscheidung mit der Folge, dass im Falle einer Klage der strittige Sachverhalt auch nur bis zum Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung überprüft werden kann?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: V R 61/10