EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 33
Sind im Rahmen der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes Krankheitskosten abzuziehen?
(Weiterhin wird der Abzug der Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge, Kosten eines Notebooks und der Aufwendungen für eine Unfallversicherung begehrt.)
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VI R 99/10