EStG § 70 Abs 4 ; EStG § 32 Abs 4 S 2 ; EStG § 70 Abs 3
Überschreitung des Grenzbetrags nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG: Kann die Kindergeldfestsetzung auch dann rückwirkend nach § 70 Abs. 4 EStG aufgehoben werden, wenn schon bei der Prognoseentscheidung eine Grenzbetragsüberschreitung feststand? Oder kommt hier vielmehr nur die Änderung/Aufhebung nach § 70 Abs. 3 EStG wegen eines materiellen Fehlers ex nunc in Betracht? War die Familienkasse wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben an der Rückforderung des Kindergeldes gehindert?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: XI R 46/10