EStG § 9 Abs 1 S 1 ; EStG § 10 Abs 1 S 1 ; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 10 Abs 3 ; EStG § 10 Abs 4a ; EStG § 10 Abs 1 Nr 3 ; EStG § 10 Abs 4 ; EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa ; GG Art 1 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 19 Abs 4 ; GG Art 20 Abs 1 ; AltEinkG
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgeaufwendungen - Endgültige Ausgestaltung - Rechtscharakter der Altersvorsorgeaufwendungen - Zuweisung zu den Sonderausgaben - Höchstbeträge - Gleichbehandlung durch Hinzurechnung der Arbeitgeberbeiträge - Finanzierbarkeit der Neuregelung - Fehlende Korrespondenz von Aufwendungen und Einnahmen in der Übergangszeit - Übergangsregelung belastet Rentenbezieher mit erstmaligem Rentenbezug ab 2039 - Rüge der Doppelbesteuerung von Renten kann erst bei Rentenbezug erfolgen - Kein Anspruch aus Art. 19 Abs. 4 GG auf vorverlagerte Prüfung einer doppelten Rentenbesteuerung - Unterschiedliche Entlastung in der Übergangsphase verletzt nicht Art. 3 GG
-- Verfassungsbeschwerde --
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 14.06.2016 (nicht zur Entscheidung angenommen).