EStG § 3 Nr 12 S 1 ; EStG § 15 ; AO § 194 Abs 3 ; BGB § 1896
Sind Aufwandsentschädigungen für bis zu 42 gleichzeitige ehrenamtliche Betreuungen (§ 1896 BGB), die der Kläger nebenberuflich in den Streitjahren übernommen hatte, steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte oder liegen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG vor? Verwertungsverbot wegen insoweit erfolgter rechtswidriger Steuerfahndungsprüfung?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 57/09