AO § 4 ; AO § 169 ; BGB § 242
War das FA nicht nach Treu und Glauben daran gehindert für die Streitjahre noch Gewerbesteuermessbetragsbescheide zu erlassen. War die Befugnis zum Erlass der Bescheide für Einkünfte aus berufsmäßiger Betreuung nicht aufgrund vorangegangenen Verhaltens verwirkt? Ist Voraussetzung für die Verwirkung des Gewerbesteueranspruchs eine vorherige gewerbesteuerrechtliche Entscheidung der Finanzbehörde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 15.12.2010 (Erledigung der Hauptsache).