UStG § 14 Abs 1 ; UStG § 14c ; EGRL 112/2006 Art 203
Erstattung von im Organkreis der Klägerin zu Unrecht in Rechnung gestellter und -ohne korrespondierenden Vorsteuerabzug- abgeführter Umsatzsteuer, durch Berichtigung (Neufestsetzung) gemäß § 14c UStG bzw. Erlass.
1. Stellen Abrechnungspapiere innerhalb eines Organkreises Rechnungen i.S. von § 14 Abs. 1 UStG dar?
2. Sind innerhalb eines Organkreises erstellte Abrechnungspapiere berichtigungsfähig, wenn dort zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Verfahren ist erledigt durch: Zurücknahme der Revision.