Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

BFH Anhängiges Verfahren I R 105/09

Aufnahme in die Datenbank am 19.02.2010

AO § 237 Abs 5 ; AO § 237 Abs 1

Gilt der Grundsatz der Akzessorietät der Aussetzungszinsen auch, wenn ein Steuerbescheid nach Abschluss des (erfolglosen) Rechtsbehelfsverfahrens, aber vor Erlass des Zinsbescheides aufgehoben oder geändert wird?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 04.08.2009 (9 K 1268/07 K)

Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 10.05.2010, unzulässig.

Seite drucken