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geöffnete weiße Holzflügeltüren mit Flurlichtern im Art-déco-Stil im Bundesfinanzhof

Presseservice
des Bundesfinanzhofs

Pressemitteilungen

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Verkündungstermine in den Revisionsverfahren X R 20/19 und X R 33/19 (sogenannte doppelte Besteuerung von Altersrenten)

Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/innen

Für die zwei Verkündungstermine am 31.05.2021 um 10.00 Uhr und um 11.00 Uhr, Ismaninger Straße 109, 81675 München, Gustav-Jahn-Saal (Sitzungssaal II), gelten folgende Akkreditierungsbedingungen für Medienvertreter/innen:

1. Akkreditierungsverfahren

Für Medienvertreter/innen wird ein Akkreditierungsverfahren über die Pressestelle durchgeführt. Das Akkreditierungsverfahren beginnt am Freitag, dem 21.05.2021, um 10.00 Uhr und endet am Mittwoch, dem 26.05.2021, um 10.00 Uhr.
Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.
Vor Fristbeginn eingereichte Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt.

Für Akkreditierungsgesuche ist das bereitgestellte Akkreditierungsformular (PDF-Formular, downloadbar unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) zu benutzen. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein. Zudem ist eine Kopie des gültigen Presseausweises beizulegen.

Das Akkreditierungsgesuch ist per E-Mail an die Adresse akkreditierung@bfh.bund.de zu übermitteln. Akkreditierungsgesuche, die an sonstige E-Mail-Adressen oder per Telefax oder per Post übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Nach Ablauf der Frist versendet die Pressestelle des Bundesfinanzhofs eine Benachrichtigung über die erfolgreiche beziehungsweise nicht erfolgreiche Akkreditierung.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bundesfinanzhofs (https://www.bundesfinanzhof.de/de/datenschutz/).

2. Verfügbare Sitzplätze und Platzvergabe

Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist die Anzahl der verfügbaren Sitzplätze stark beschränkt, damit die erforderlichen Mindestabstände zwischen den Personen gewahrt sind.

Für Medienvertreter/innen stehen im Sitzungssaal insgesamt drei Sitzplätze zur Verfügung. Soweit Medienvertreter/innen im Sitzungssaal keinen Platz finden, können sie die Entscheidungsverkündungen im Medienarbeitsraum im Heinrich-Schmittmann-Saal (Sitzungssaal I) verfolgen; es findet eine Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt. In dem Medienarbeitsraum stehen insgesamt 15 Sitzplätze zur Verfügung.

Die Plätze für Medienvertreter/innen werden nach dem Prioritätsprinzip entsprechend dem angeordneten und durchgeführten Akkreditierungsverfahren vergeben. In der Reihenfolge der Anmeldung entsprechend der Akkreditierungsliste werden die Plätze – je Medieneinheit nur ein Platz – zunächst im Sitzungssaal, sodann im Medienarbeitsraum verteilt.

3. Ergänzende Regelungen für den Sitzungssaal und den Medienarbeitsraum

Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im beziehungsweise aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet. Alle für diese Zwecke nutzbaren elektronischen Geräte, insbesondere Mobiltelefone, Laptop-Computer oder Tablet-Computer, dürfen im Sitzungssaal nicht verwendet werden.

Im Medienarbeitsraum (Heinrich-Schmittmann-Saal [Sitzungssaal I im ersten Obergeschoss]) dürfen während der Verkündungen elektronische Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones, Handys) nur zur Eingabe von Text und nicht zur Sprachkommunikation (Telefonate, Diktate und so weiter) verwendet werden. Die Benutzung ist nur im Stumm-/Lautlos-Modus zulässig. Soweit der Betrieb im Einzelfall Störungen verursacht, ist eine Untersagung der Weiternutzung möglich.

4. Foto-, Ton-, Film- und Fernsehaufnahmen; Pool-Bildung

Ton- und Filmaufnahmen von den Entscheidungsverkündungen dürfen nur von den im jeweiligen Medienpool zugelassenen Kamerateams bzw. Fotograf/innen gefertigt werden.

Es werden vier Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlichrechtlicher und ein privater Sender mit jeweils einer Kamera) sowie zwei Fotograf/innen (ein/e Agenturfotograf/in und ein/e freie/r Fotograf/in). Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der im jeweiligen Medienpool zur Verfügung stehenden Plätze, ist Voraussetzung für die Zulassung die im Akkreditierungsgesuch erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Poolführerschaft.

Der jeweilige Poolführer ist verpflichtet, abgelehnten Bewerber/innen des Medienpools die gefertigten Aufnahmen auf Anfrage unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Zulassung zum jeweiligen Medienpool und gegebenenfalls die Vergabe der Poolführerschaft erfolgen nach der Reihenfolge des Eingangs des Akkreditierungsgesuchs; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los.

Der Aufbau der Kameras ist spätestens 15 Minuten vor Beginn der Sitzung abzuschließen. Für die Positionierung des Kameras und während der Aufnahmen ist den Anweisungen der Mitarbeiterinnen der Pressestelle und der Wachtmeister Folge zu leisten. Bildaufnahmen dürfen nur von den zugewiesenen Plätzen aus gefertigt werden. Der Aufenthalt hinter der Richterbank und das Filmen beziehungsweise Fotografieren von Akten ist nicht gestattet. Foto- und Filmaufnahmen sind ausschließlich mit geräuscharmen Apparaten ohne Blitzlicht gestattet. Die Kameras sind ausschließlich auf die Richterbank zu richten. Kameraschwenks sind nur innerhalb der Ränder der Richterbank zulässig. Aufnahmen der Beteiligten und der Zuhörer/innen sind nicht zugelassen.

Tonaufnahmen erfolgen über einen zentralen Tonabnahmepunkt. Über diese Pressebox kann ein symmetrisches analoges Audiosignal zur Verfügung gestellt werden.

Auflagen des Gerichts sind einzuhalten.

5. Fahrzeuge der Radio- und Fernsehteams sowie Techniker/innen

Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge stehen auf dem Dienstgrundstück des Bundesfinanzhofs zwei Stellplätze zur Verfügung. Falls ein Stellplatz benötigt wird, ist dies bereits mit dem Akkreditierungsgesuch im bereitgestellten Akkreditierungsformular (https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus/) anzugeben. Die Stellplätze werden nach Eingang des Antrags vergeben.

Nachgereicht werden können die Namen, Geburtsdaten und Personalausweisnummern der begleitenden Techniker/innen sowie die Fahrzeugdaten. Für die Zuweisung der Stellplätze werden folgende Angaben benötigt: Kennzeichen, Fabrikat, Fahrzeug-Typ, Abmessungen (LxBxH in m), zulässiges Gesamtgewicht und eventuell Bedarf an Strom, der über den Bundesfinanzhof bezogen werden soll.
 

Bundesfinanzhof
Pressestelle         Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher    Tel. (089) 9231-300

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