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Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze mit einer sog. "Coaster-Bahn" (Schlittenbahn)

Mit Urteil vom 20. Februar 2013 XI R 12/11 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die mit einer sog. "Coaster-Bahn" erbrachten Umsätze umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen sind und daher nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

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Aktenzeichen Titel
II R 17/10 Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG
V R 28/11 Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung
VII R 67/11 Lizenzvorlage schon im Ausfuhrverfahren? Nachreichung der Ankunftsnachweise? Sanktion wegen gefälschter Ankunftsnachweise?

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